Kurzdarstellung
Diese VDE-Anwendungsregel gilt für die Kabellegung für Übertragungs- und Elektrizitätsverteilernetze sowie für deren zugehörige Nachrichtennetze. Sie enthält formale, personelle und sachliche Mindestanforderungen sowie Kriterien für Unternehmen in der Kabellegung, die mit maschineller- bzw. werkzeugtechnischer Unterstützung Kabellegungen ausführen. Der Begriff Mindestanforderungen bedeutet hier, dass sich aus technischen Regeln und Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können bzw. dass der Auftraggeber, insbesondere aufgrund besonderer Merkmale, Schutzbedürfnisse und sonstiger Randbedingungen, weitergehende Anforderungen stellen kann.
Sofern ein Unternehmen mehrere Organisationseinheiten hat, gilt die VDE-Anwendungsregel für die Organisationseinheiten, die mit der Kabellegung befasst sind, insbesondere gilt die VDE-Anwendungsregel in Gänze für eigenständige Niederlassungen. Eigenständigkeit ist anzunehmen, wenn die Niederlassung den tatsächlichen Betriebsablauf maßgeblich selbst bestimmt bzw. wenn der Hauptbetrieb die Beaufsichtigung der Mitarbeiter und Baustellen nicht im gesamten erforderlichen Umfang leisten kann.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Nieder-/Mittelspannung gegründete Projektgruppe "Kabelleitungstiefbau" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.
Sofern ein Unternehmen mehrere Organisationseinheiten hat, gilt die VDE-Anwendungsregel für die Organisationseinheiten, die mit der Kabellegung befasst sind, insbesondere gilt die VDE-Anwendungsregel in Gänze für eigenständige Niederlassungen. Eigenständigkeit ist anzunehmen, wenn die Niederlassung den tatsächlichen Betriebsablauf maßgeblich selbst bestimmt bzw. wenn der Hauptbetrieb die Beaufsichtigung der Mitarbeiter und Baustellen nicht im gesamten erforderlichen Umfang leisten kann.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Nieder-/Mittelspannung gegründete Projektgruppe "Kabelleitungstiefbau" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.
Beziehungen
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