Diese Norm gilt für die regelmäßige Qualitätskontrolle von in Gebrauch befindlicher Strahlenschutzkleidung, die dem Schutz von Patienten und Personal gegen Röntgenstrahlung mit Röntgenröhrenspannungen bis 150 kV in der medizinischen Radiologie dient.
Die Norm legt Prüfverfahren, Kennmerkmale und Prüffristen fest.
In der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) wird in fast allen medizinisch orientierten Prüfberichts¬mustern (human-, zahnmedizinische und tiermedizinische Röntgendiagnostik) das Vorhandensein von persönlicher Schutzkleidung für das Personal gefordert. Es werden in der SV-RL keine konkreten Anforderungen zur Prüfung von Strahlenschutzkleidung definiert. Das ist Gegenstand dieser Norm.
Diese Norm gilt nicht für die Qualitätskontrolle von Strahlenschutzbrillen und Visieren.
Sie gilt ebenfalls nicht für die Herstellung und das in Verkehrbringen von Schutzkleidung. Dafür ist die Norm DIN EN 61331-3 heranzuziehen.
Die Norm wurde im Normenausschuss NA 080-00-02 AA "Strahlenschutz" erstellt.