Diese Norm enthält den Text der Änderung 2:2015-04 zur IEC 60335-2-58:2002 (= EN 60335-2-58:2005/A2:2015) sowie den Text der EN 60335-2-58:2005/A12:2016-01.
Die Alterungsprüfung von elastomeren Teilen (Anhang BB), die Anforderungen zur Vermeidung von Rücksaugung (Anhang CC) und der Anhang ZAA „Geräuschemissionen“ werden durch neue Texte ersetzt. Darüber hinaus wird die EN 60335-2-58:2005 an die grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst.
Diese Internationale Norm gilt für die Sicherheit elektrisch betriebener Spülmaschinen zum Reinigen von Geschirr, Glaswaren, Besteck und ähnlichen Artikeln, mit oder ohne Einrichtungen zum Wassererwärmen, oder zum Trocknen. Diese Geräte sind nicht für den Hausgebrauch bestimmt, ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, betrieben zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter, und 480 V für andere Geräte.
Die Geräte nach dieser Norm werden in Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern und in gewerblichen Betrieben wie z. B. Bäckereien und Fleischereien verwendet. Beispiele für solche Geräte sind: Bottich-Spülmaschinen und Bürstmaschinen.
Anforderungen zur Vermeidung der Rücksaugung von Nichttrinkwasser in die öffentliche Wasserversorgung sind im Anhang CC festgelegt.
Diese Norm gilt auch für den elektrischen Teil von Geräten, die mit anderen Energiearten betrieben werden.
Zuständig ist das DKE/UK 511.1 "Wäschepflegegeräte und Geschirrspüler" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.