Diese Norm enthält wesentliche Sicherheitshinweise für den möglichen Einsatz einer Rufanlage in verteilten Alarmsystemen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pflege- und Überwachungsinstitutionen.
Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Ändern, Erweitern und Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen, mit deren Hilfe Personen herbeigerufen oder gesucht werden können; darüber hinaus können zusätzliche Informationen übertragen werden. Kennzeichnend für diese Anlagen ist eine mehr oder minder große Gefährdung, die für den
Rufenden oder Dritte auftreten kann, wenn Rufe infolge einer Störung nicht signalisiert werden oder Störungen nicht rechtzeitig erkannt werden.
Die Norm gilt für Rufanlagen, unter anderem in:
a) Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegestationen;
b) Alten- oder Seniorenwohnheimen; Rehaeinrichtungen;
c) öffentlich zugängliche Behinderten WCs;
d) Psychiatrische und Forensische Einrichtungen;
e) Justizvollzugsanstalten;
und in allen vergleichbaren Einrichtungen.
Zuständig ist das DKE/UK 713.2 "Allgemeine Signalanlagen und Signalgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.