Gegenüber DIN EN 60335-2-25 (VDE 0700-25):2012-10 und DIN EN 60335-2-25 Berichtigung 1 (VDE 0700-25 Berichtigung 1):2012-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Anwendungsbereich wurde für Mikrowellenkochgeräte an Bord von Schiffen erweitet. Anhang BB enthält Anforderungen und Prüfbedingungen für Mikrowellenkochgeräte an Bord von Schiffen.
b) Der Anwendungsbereich und die Bedingungen für Anweisungen wurden zugunsten einer klareren Differenzierung zwischen gewerblichen Geräten und solchen, die in einer haushaltsähnlichen Umgebung eingesetzt werden, modifiziert.
c) Der Anwendungsbereich wurde angepasst, so dass diese Internationale Norm Personen mit reduzierten Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Kinder, die mit dem Gerät spielen, ausschließt, um sie davor zu schützen, die Geräte ohne Aufsicht und Unterweisung zu benutzen.
d) Der beabsichtigte Gebrauch wurde deutlicher beschrieben.
e) Die Lebensdauerprüfung der Türen wurde rationalisiert.
f) Der Ersatz von 22.103, 22.104 und 22.105 erlaubt Türverriegelungen mit zumindest einer verstecken Türverriegelung und als Alternative auch Türverriegelungssysteme ohne eine versteckt eingebaute Türverriegelung.
g) Die Prüfungen für elektronische Türverriegelungs- und ähnliche Systeme wurden zur Klarstellung definiert.
h) Der Verschmutzungsgrad bei kombinierten Geräten wurde genauer definiert.
i) Die Vorgabe für die Stärke des Mantels bei sichtbar glühenden Heizelementen bei kombinierten Mikrowellenkochgeräten wurde zur Verdeutlichung beschrieben.
j) In Unterabschnitt AA.19 wurde eine redaktionelle Berichtigung vorgenommen.
k) Die deutsche Fassung wurde im Anhang ZA an die aktuellen Standardsätze angepasst.