DIN CEN/TS 54-32 (VDE V 0833-4-32):2016-04

Mann mit Illustration Smart Home
Jakub Jirsk / Fotolia

Brandmeldeanlagen -

Teil 32: Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmsystemen; Deutsche Fassung CEN/TS 54-32:2015

Kurzdarstellung

Innerhalb Europas werden von verschiedenen Organisationen Richtlinien zu Alarm-Beschallungsanlagen veröffentlicht. Mit der vorliegenden Technischen Spezifikation sollen diese Dokumente zusammengefasst und aktuelle Richtlinien für die Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Instandhaltung und Veränderung von Alarm-Beschallungsanlagen in ganz Europa zur Verfügung gestellt werden.
Es ist nicht die Absicht dieser Technischen Spezifikation, bestehende lokale, regionale oder nationale Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Es wird erwartet, dass diese Richtlinien für einen erheblichen (und bis jetzt nicht festgelegten) Zeitraum mit anderen Vorschriften gemeinsam existieren werden. Jedoch bleibt zu hoffen, dass die Verfügbarkeit einer gemeinsamen Reihe von Richtlinien die Harmonisierung von Praxis und Normen für Sprachalarmanlagen in ganz Europa unterstützen wird.
Diese Technische Spezifikation gibt Empfehlungen. Diese Empfehlungen können verbindlich gemacht werden, indem sie in anderen Dokument(en) festgelegt werden. So kann beispielsweise eine rechtlich zuständige Behörde, welche auf Grund lokaler, regionaler oder nationaler Gesetzgebung zuständig ist, die Einhaltung dieser Technischen Spezifikation fordern. Gleichermaßen kann ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Zulieferer die Einhaltung festlegen, welche dann unter Vertragsrecht verbindlich werden kann.
Der Zweck von Sprachalarmanlagen ist es, verständliche Warnungen an Person(en) innerhalb oder in der Umgebung eines Gebäudes, in welchem ein Alarm eintritt, zu übermitteln, um so die Personen in die Lage zu versetzen, entsprechend der Alarmorganisation angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Richtlinien umfassen SAA, welche automatisch durch eine Brandmeldeanlage, manuell oder durch beides ausgelöst werden.
Diese Technische Spezifikation gilt nicht für Brandmeldeanlagen, welche nur Sprachalarmgeber, Glocken oder Signalgeber oder eine Kombination dieser verwenden.
Zuständig ist das UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Vornorm
Status
Aktuell
Erscheinungsdatum
01.04.2016
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Nematullah Popalzai
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

4v3r_@22ry.656r2ErzQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-576

Referatsassistenz
Anne Seeger
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

r44v.9vvxv8QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-234

DKE Newsletter-Seitenbild
sdx15 / stock.adobe.com

Mit unserem DKE Newsletter sind Sie immer top informiert! Monatlich ...

  • fassen wir die wichtigsten Entwicklungen in der Normung kurz zusammen
  • berichten wir über aktuelle Arbeitsergebnisse, Publikationen und Entwürfe
  • informieren wir Sie bereits frühzeitig über zukünftige Veranstaltungen
Ich möchte den DKE Newsletter erhalten!

Werden Sie aktiv!

Ergebnisse rund um die Normung