Dieser Entwurf betrifft die Anhänge ZA, ZZA, ZZB und ZZC sowie "Gemeinsame Abänderungen" für die europäischen Ausgabe zu IEC 61167, die Anforderungen an die Arbeitsweise von Halogen-Metalldampflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke festlegt.
Die gemeinsamen Abänderungen betreffen:
a) Die grundsätzliche Aussage, dass den Grenzwerten einer Verordnung der Kommission Vorrang haben vor den Grenzwerten der Norm;
b) Begriffe aus Richtlinien und Verordnungen;
c) Anforderungen an die Aufschriften für Spezialleuchten in Abschnitt 4.2;
d) Für die Bestimmung der Farbwertanteile, der ähnlichsten Farbtemperatur (CCT) und des Farbwiedergabeindex (CRI) in 4.8.4 wird auf Anhang B und Anhang E verwiesen, die dahingehend modifiziert sind, dass nicht CIE 84 zur Anwendung kommt, sondern dass die Messung nach EN 13032-1 erfolgen muss;
e) Aussagen zum Lichtstrom, zur Lichtausbeute, zum Lichtstromerhalt, zum "Überleben" sowie zum Quecksilbergehalt in einem neuen Abschnitt 4.Z.
Die Anhänge ZA, ZZA, ZZB und ZZC betreffen die Normativen Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen. Des Weiteren stellen die Anhänge den Zusammenhang dieser Europäischen Norm mit den Anforderungen der Verordnungen der Kommission Nr. 245/2009, Nr. 1194/2012 und Nr. 874/2012 dar. Diese Verordnungen betreffen die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2005/32/EG im Hinblick auf die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb, die Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, von LED-Lampen und dazugehörigen Geräten, sowie die Richtlinie 2010/30/EG im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten.
Zuständig ist das DKE/UK 521.1 "Elektrische Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.