Dieser europäische Norm-Entwurf wurde auf der Grundlage von Erscheinungsbild und Funktionen erarbeitet, die für sämtliche Handfeuermelder für den Einsatz in Brandmeldeanlagen vorgesehen werden sollten. Die Farben, Maße, Formen und Auslöseverfahren beruhen auf anerkannten Bedienungsprinzipien, die dem Anwender Vertrauen vermitteln und die Erkennbarkeit sichern, wenn Handfeuermelder in einem echten Brandfall zu betätigen sind. Es ist wichtig, dass Handfeuermelder leicht erkannt und ohne vorheriges Lesen einer Bedienungsanleitung einfach bedient werden können, damit jeder den Handfeuermelder beim Entdecken eines Brandes bedienen kann, auch wenn er vorher nicht mit ihm vertraut war. Zweck eines Handfeuermelders ist es, einer Person im Brandfall die Möglichkeit zur Auslösung einer Brandmeldeanlage zu geben, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Absicht dieses Norm-Entwurfs ist es, Anforderungen an die Funktionsweise und die Zuverlässigkeit festzulegen. In diesem europäischen Norm-Entwurf werden Handfeuermelder mit folgenden Funktionsweisen behandelt: Typ_A: Direkte Auslösung (1-stufig) Typ_B: Indirekte Auslösung (2-stufig) Beide Typen erfordern das Zerbrechen oder die sichtbare Lageveränderung eines zerbrechlichen Elementes, das Teil_der Frontplatte ist. Bei allgemeiner Anwendung wird dies als das am besten geeignete Verfahren angesehen und dient gleichzeitig als Abschreckung gegen Missbrauch der Einrichtung. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Erkennbarkeit eines Handfeuermelders, dem Auslöseverfahren und der Anzeige für die erfolgreiche Auslösung des Alarmes gewidmet. Der erarbeitete Norm-Entwurf berücksichtigt nationale Unterschiede hinsichtlich der jeweils üblichen Praxis und Sprache durch Zusammenführung gemeinsamer Elemente, die zu einem normgerechten Gerät für Europa beitragen.