Der vorliegende Teil der Normenreihe IEC 62676 wird sich als nützlich für jene erweisen, die für die Aufstellung von Betriebsanforderungen, das Verfassen von Spezifikationen, der Auswahl, der Errichtung, der Inbetriebnahme, dem Gebrauch und der Instandhaltung von VSS verantwortlich sind.
In ihrer einfachsten Form sind VSS ein Mittel zur Bereitstellung von Bildern von Überwachungskameras und Videoaufzeichnungseinrichtungen zum Anschauen auf Anzeigen über ein Übertragungssystem. Es gibt keine theoretischen Grenzen für die Anzahl von Kameras und Anzeigen, welche in einer VSS-Anlage verwendet werden dürfen, aber in der Praxis ergibt sich eine Begrenzung durch die wirksame Kombination von Steuerungs- und Anzeigeeinrichtungen und der Fähigkeit der Bedienperson zur Handhabung des Systems.
Der erfolgreiche Betrieb eines VSS erfordert die aktive Mitwirkung des Anwenders bei der Durchführung der empfohlenen Verfahren.
Aufgrund des großen Bereiches von VSS-Anwendungen, zum Beispiel Überwachung, Sicherung, öffentliche Sicherheit, Transport, usw., sind im vorliegenden Teil der Normenreihe IEC 62676 nur die Mindestanforderungen abgedeckt.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.