Dieser Teil 1 der Internationalen Norm IEC 60598 legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elekt-rische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1 000 V enthalten. Die Anfor-derungen und die dazugehörigen Prüfungen dieser Norm gelten für: Einteilung, Aufschriften, mechanischen und elektrischen Aufbau und für die photobiologische Sicherheit.
Jeder Hauptabschnitt von diesem Teil 1 gilt zusammen mit diesem Hauptabschnitt 0 und den anderen zutreffenden Hauptabschnitten, auf die Bezug genommen wird.
Jeder Teil von IEC 60598-2 beschreibt die Anforderungen an eine besondere Leuchtenart oder eine Gruppe von Leuchten zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V. Diese Teile werden getrennt veröffentlicht, um deren Überarbeitung zu erleichtern. Ebenso werden weitere Hauptabschnitte hinzugefügt, wenn dafür Bedarf festgestellt wird.
Im Allgemeinen behandelt dieser Teil 1 die Sicherheitsanforderungen an Leuchten. Der Zweck dieses Teiles 1 ist es, einen Grundstock an Anforderungen und Prüfungen festzulegen, die für die meisten Leuchtenarten im Allgemeinen anwendbar sind und auf die in den Einzelbestimmungen von IEC 60598-2 jeweils zurückgegriffen wird. Dieser Teil 1 ist somit nicht als eine Bestimmung an sich für irgendeine Leuchtenart zu verstehen. Sein Inhalt gilt vielmehr nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teil von IEC 60598-2 für die dort im Einzelnen genannten Leuchtenarten.
Die Teile von IEC 60598-2 nehmen Bezug auf die Hauptabschnitte von Teil 1 und legen jeweils fest, inwieweit der Hauptabschnitt gilt und in welcher Reihenfolge die Prüfungen durchgeführt werden müssen. Die Hauptabschnitte von Teil 2 enthalten darüber hinaus – falls erforderlich – auch zusätzliche Anforderungen.
Für folgende Leuchten gibt es jeweils einen Teil 2 der IEC 60598:
Teil 2-1 Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke
Teil 2-2 Einbauleuchten
Teil 2-3 Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung
Teil 2-4 Ortsveränderliche Leuchten für allgemeine Zwecke
Teil 2-5 Scheinwerfer
Teil 2-6 Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen
Teil 2-7 Ortsveränderliche Gartenleuchten
Teil 2-8 Handleuchten
Teil 2-9 Foto- und Filmaufnahmeleuchten (nicht professionelle Anwendung)
Teil 2-10 Ortsveränderliche Leuchten für Kinder
Teil 2-11 Aquarienleuchten
Teil 2-12 Netzsteckdosen-Nachtlichter
Teil 2-13 Bodeneinbauleuchten
Teil 2-14 Leuchten für röhrenförmige Kaltkathoden-Entladungslampen (Neonröhren) und ähnliche Einrichtungen
Teil 2-15 Zurzeit nicht belegt.
Teil 2-16 Zurzeit nicht belegt.
Teil 2-17 Leuchten für Bühnen, Fernseh- und Photographie-Studios (außen und innen)
Teil 2-18 Leuchten für Schwimmbecken und ähnliche Anwendungen
Teil 2-19 Luftführende Leuchten (Sicherheitsanforderungen)
Teil 2-20 Lichtketten
Teil 2-21 Lichtschläuche
Teil 2-22 Leuchten für Notbeleuchtung
Teil 2-23 Kleinspannungsbeleuchtungssysteme für Glühlampen
Teil 2-24 Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur
Teil 2-25 Leuchten zur Verwendung in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und Gebäuden zur Gesundheitsfürsorge
Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.