Diese Norm gilt für die Durchführung der Konstanzprüfung nach der Röntgenverordnung (RöV) an Röntgeneinrichtungen zur dentalen digitalen Volumentomographie.
Die vorliegende Norm gilt nicht für Geräte, die nach dem Prinzip der Tomosynthese arbeiten und das Abbildungsvolumen aus einer sehr geringen Anzahl von Projektionsaufnahmen und unvollständiger Winkelinformation (< 180°) erzeugen.
Die Norm legt Verfahren fest, um die Konstanz maßgebender Kenngrößen zu prüfen. Aus dem Ergebnis kann geschlossen werden, ob die Eigenschaften des bildgebenden Systems konstant geblieben sind. Als Basis werden die Eigenschaften zum Zeitpunkt der Abnahmeprüfung herangezogen. Für die Abnahmeprüfung gilt DIN 6868-161.
Die Norm enthält bildqualitätssichernde Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV) vom 8. Januar 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 200, Anforderungen nach § 16 und dient im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) und der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) der Erfüllung nationaler Anforderungen im Strahlenschutz.
Der Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des NAR in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA „Röntgendiagnostik“ erstellt.