Diese Norm gilt für Blei- (Blei-Säure-), Nickel-Kadmium-, Nickeloxid-Metallhydrid-und andere alkalische wiederaufladbare Batterien. Sicherheitsaspekte von sekundären Lithiumbatterien in solchen Anwendungen werden in deren eigenen Normen entsprechend behandelt.
Die Anwendung dieser Batterien erfolgt in Elektrofahrzeugen, wie z. B. Elektroflurförderfahrzeugen, in Lokomotiven mit Batterieantrieb, von in Elektrostraßenfahrzeugen aller Art.
Die Nennspannungen sind jeweils begrenzt auf bis zu AC 1 000 V bzw. DC 1 500 V und es werden die grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren angegeben, die hauptsächlich durch Elektrizität, durch freigesetzte Gase und durch Elektrolyt entstehen.
Es werden darüber hinaus die Anforderungen genannt, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung, der Pflege und der Entsorgung von Batterien in Sicherheitsfragen zu beachten sind.
Zuständig ist das DKE/K 371 "Akkumulatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.