Diese Technische Spezifikation gilt für Wechselstrom- und Gleichstromdurchführungen für Bemessungsspannungen über 52 kV (oder mit Resonanzfrequenzen, die innerhalb des Erdbeben-Antwort-Spektrums liegen), die auf Transformatoren, anderen Betriebsmitteln oder Gebäuden angebracht sind.
Bei Durchführungen mit Bemessungsspannungen kleiner oder gleich 52 kV (oder mit Resonanzfrequenzen außerhalb des Erdbeben-Antwort-Spektrums ist, auf Grund ihrer Kenndaten, keine Erdbebenqualifikation erforderlich, soweit die Praxis der konstruktiven Auslegung wie der Auslegung auf Erdbeben dem Stand der Technik entsprechen.
Diese Technische Spezifikation bietet zulässige Verfahren der Erdbebenqualifikation an und Anforderungen um nachzuweisen, dass eine Durchführung während und nach einem Erdbeben ihre mechanischen Eigenschaften, ihre Isoliereigenschaften und ihre Stromtragfähigkeit erhalten kann.
Zuständig ist das DKE/UK 451.1 "Starkstrom-Durchführungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.