Der Zweck eines akustischen Signalgebers ist das Warnen einer_(von) Person(en) in einem Gebäude oder in dessen Nähe bei Auftreten eines Brandes, um dieser(n) Person(en) zu ermöglichen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Europäische Norm berücksichtigt, dass sich die genauen Anforderungen an das akustische Feueralarmsignal, das heißt Frequenzbereich, zeitliche Verlaufsform und Ausgangspegel, nach der Art der Installation, nach vorhandenem Risikotyp und entsprechend einzuleitender Maßnahmen, nach anderen als für Feueralarm verwendeten Notalarmsignalen (siehe zum Beispiel EN_ISO_7731) und nach den nationalen Unterschieden in Brauchtum und Praxis unterscheiden. Die sich daraus ergebende Norm enthält deshalb ein gebräuchliches Verfahren für die Prüfung der Betriebstauglichkeit von akustischen Signalgebern auf Basis der Spezifikationen der Hersteller, und nicht die Aufstellung allgemeiner Anforderungen. In einigen europäischen Ländern werden spezielle Schallfrequenzen und Schallformen angewendet. Diese können in nationalen Vorschriften oder Normen angegeben sein (siehe Anhang_D). Es wird auf nationale Sicherheitsbestimmungen aufmerksam gemacht, in denen der höchste für die Nutzer eines Gebäudes sichere Schalldruckpegel festgelegt sein kann. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die Internationale Norm ISO_8201:1987 "Akustik_- Akustisches Notsignal für Räumung", in der die zeitlichen Verlaufsformen und die geforderten Schalldruckpegel für akustische Notfallevakuierungssignale festgelegt worden sind. Diese Europäische Norm legt allgemeine Anforderungen an akustische Signalgeber sowie an ihre Leistungsfähigkeit unter klimatischen, mechanischen und elektrischen Störungsbedingungen fest, die in der Betriebsumgebung auftreten können. Diese Europäische Norm behandelt akustische Signalgeber zur Einteilung entweder in die Kategorie Anwendung in Räumen oder für die Kategorie Anwendung im Freien. In Brandmeldeanlagen werden akustische Sprachsignalgeber als Alarmierungseinrichtungen für die Warnung der in einem Gebäude befindlichen Personen im Brandfall verwendet, wobei eine Kombination von Warnsignal und zweckbestimmte(r) Sprachdurchsage(n) genutzt wird. Die in dieser Norm festgelegten Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien an akustische Signalgeber gelten auch für akustische Sprachsignalgeber. Zusätzliche Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien speziell für akustische Sprachsignalgeber sind ebenfalls enthalten. Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC_72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut.