E VDE-AR-N 4221 (VDE -AR-N 4221):2015-02

Standards
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Kurzdarstellung

Die VDE-Anwendungsregel enthält formale, personelle und sachliche Mindestanforderungen sowie optionale Kriterien für Unternehmen in der Kabellegung in Bezug auf die Sparten Strom und Telekommunikation. Der Begriff Mindestanforderungen bedeutet hier, dass sich aus technischen Regeln und Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können bzw. dass der Auftraggeber, insbesondere aufgrund besonderer Merkmale, Schutzbedürfnisse und sonstiger Randbedingungen, weitergehende Anforderungen stellen kann. Die optionalen Kriterien sind insofern, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, als Hinweise für den Auftraggeber zu betrachten, der die Notwendigkeit weitergehender Anforderungen prüfen muss.
Sofern ein Unternehmen mehrere Organisationseinheiten hat, gilt die VDE-Anwendungsregel für die Organisationseinheiten, die mit der Kabellegung befasst sind, insbesondere gilt die VDE-Anwendungsregel in Gänze für eigenständige Niederlassungen. Eigenständigkeit ist anzunehmen, wenn die Niederlassung den tatsächlichen Betriebsablauf maßgeblich selbst bestimmt bzw. wenn der Hauptbetrieb die Beaufsichtigung der Mitarbeiter und Baustellen nicht im gesamten erforderlichen Umfang leisten kann.
Zuständig ist die vom Lenkungskreis Nieder-/Mittelspannung gegründete Projektgruppe „Kabelleitungstiefbau“ des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf Anwendungsregel
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.02.2015
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
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