Diese Norm enthält den Text der CENELEC Änderung 11:2012-09 zur EN 60335-2-2:2010 sowie den Text der IEC Änderung A1:2012-11 zur IEC 60335-2-2:2009, die mit gemeinsamen Abänderungen als EN 60335-2-2:2010/A1:2013-03 übernommen wurde.
Die Änderung A11:2012 ergänzt oder ändert die entsprechenden Abschnitte der EN 60335-1:2012 und der EN 60335 2 2:2010 unter anderem bezüglich „schutzbedürftiger Personen“ und Kinder sowie der Temperaturgrenzwerte für berührbare heiße Oberflächen.
Durch die Änderung A1:2012 werden im Anhang B zusätzliche Anforderungen und Prüfung bezüglich der funktionalen Sicherheit der Geräte, die durch wiederaufladbare Batterien versorgt werden, ergänzt.
Diese Europäische Norm gilt für die Sicherheit elektrischer Staubsauger und Wassersauger für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke einschließlich Staubsauger zur Tierpflege, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Sie gilt auch für zentrale Absauganlagen und automatische batteriebetriebene Staubsauger.
Diese Europäische Norm gilt auch für motorbetriebene Reinigungsvorsatzgeräte und Elektroschläuche in Verbindung mit einem bestimmten Staubsauger.
Geräte, die von Laien in Läden und an anderen Orten mit typischen Haushaltsanwendungen verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Zuständig ist das DKE/UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.