Diese Norm enthält Festlegungen für Bahnen, die bahnspezifisch und zusätzlich zu der Basisnorm für den Betrieb von elektrischen Anlagen, DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10, gelten. Die vorliegende Norm ändert bzw. ergänzt die entsprechenden Abschnitte der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 und gilt gegebenenfalls vorrangig.
Sie regelt die Pflicht, sämtliche Arbeiten einschließlich des Erdens und Kurzschließens zwischen dem Anlagenverantwortlichen des Bahnbetreibers und dem Arbeitsverantwortlichen des betriebsfremden Unternehmens abzustimmen. Das ergibt sich daraus, dass diese Tätigkeiten grundsätzlich Eingriffe in den Bahnbetrieb darstellen, deren Auswirkungen vom Bahnbetreiber beurteilt und akzeptiert werden müssen.
Zuständig ist das DKE/UK 351.2 "Ortsfeste Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.