Die vorliegende Norm legt die Anforderungen für die Schutzmaßnahmen in Bezug auf die elektrische Sicherheit in ortsfesten Anlagen fest, die mit Wechsel- und/oder Gleichstrom-Bahnenergieversorgungssystemen verbunden sind, und in allen Anlagen, die durch Energieversorgungsanlagen elektrischer Bahnen gefährdet werden können.
Sie betrifft außerdem alle ortsfesten Anlagen, die erforderlich sind, um die elektrische Sicherheit im Laufe von Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Bahnenergieversorgungsanlagen zu gewährleisten.
Diese Norm gilt für alle neuen Strecken und alle größeren Änderungen an vorhandenen Strecken folgender elektrischer Bahnsysteme: Eisenbahnen, geführte Nahverkehrssysteme wie Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bergbahnen, Obusanlagen und Magnetbahnen sowie Materialbahnen.
Die vorliegende Berichtigung enthält Änderungen in Kapitel 5 sowie Anhang H.
Zuständig ist das UK 351.2 „Ortsfeste Anlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.