Diese Europäische Norm für aktive Glasbruchmelder, die in Gebäuden installiert sind, sieht die Sicherheitsgrade 1 bis 4 (siehe EN 50131-1) vor und verwendet die Umweltklassen I bis IV (siehe EN 50130-5).
Der Zweck eines Melders ist es, Änderungen des Integritätszustandes einer Glasscheibe (z. B. in Türen, Fenstern oder Gehäusen), auf die die Übertragungs- und Empfangseinheit(-en) direkt aufgebaut ist(sind), zu erkennen, wodurch ein Eindringen in den Sicherungsbereich ermöglicht wird, und die notwendige Auswahl von Signalen oder Meldungen zur Verfügung zu stellen, die von dem übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden.
Der Melder kann über zusätzliche Funktionen neben den in dieser Norm geforderten Funktionen verfügen, vorausgesetzt, diese beeinflussen den ordnungsgemäßen Betrieb der geforderten Funktionen nicht.
Die Anzahl und der Anwendungsbereich dieser Signale oder Meldungen können für Anlagen, die für höhere Grade bestimmt sind, umfangreicher sein.
Diese Norm betrifft nur Anforderungen und Prüfungen für diesen Meldertyp. Andere Arten von Meldern werden durch andere Dokumente abgedeckt, die als Normenreihe prTS/EN 50131-2-x bezeichnet wird.
Bei der vorliegenden Norm handelt es sich um eine konsolidierte Fassung in die die Änderungen des A1 eingearbeitet wurden.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.