Diese Norm legt die Kennzeichnung, die Bezeichnung, die Abmessungen, die Prüfungen und die Anforderungen an tragbare kleine wiederaufladbare gasdichte Nickel-Cadmium-Einzelzellen in prismatischer oder zylindrischer Ausführung oder in Form von Knopfzellen fest, die in jeder Gebrauchslage angewendet werden können.
Im Gegensatz zu NiMH- und Lithium-basierten Akkumulatoren zeichnen sich NiCd-Zellen vor allem durch eine deutlich höhere Robustheit gegen Tiefentladung und Überladung aus. So kann in einer Batterie aus reihengeschalteten NiCd-Akkumulatoren ein einheitlicher Ladezustand erreicht werden, indem diese gezielt mit geringem Strom (1/10 der Kapazität pro Stunde) überladen wird. Zellen mit einem bereits hohen Ladestand wandeln die zugeführte Energie bei hinreichend niedrigen Strömen in Wärme um, ohne dabei irreversible Schäden zu erleiden. Dieses Verfahren ist bei anderen Akkutypen nicht oder nur eingeschränkt möglich, so dass es hier wesentlich häufiger zu Schäden durch ungleichmäßigen Ladezustand der Zellen (und daraus folgende Überladung bzw. Tiefentladung) kommt. Weiterhin besitzen NiCd-Zellen günstige Eigenschaften beim Einsatz bei niedriger Umgebungstemperatur.
Beide Eigenschaften sind insbesondere bei vielen sicherheitskritischen Anwendungen von großer Bedeutung, so dass hier in vielen Fällen Lithium- oder NiMH-Akkumulatoren keinen geeigneten Ersatz bieten.
Zuständig ist das DKE/K 371 "Akkumulatoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.