Diese Europäische Norm für passive Glasbruchmelder, die in Gebäuden installiert sind, sieht die Sicherheitsgrade 1 bis 4 (siehe EN 50131-1) vor und verwendet die Umweltklassen I bis IV (siehe EN 50130-5). Der Zweck eines Melders ist es, die Energie zu erkennen, die ausschließlich durch die physikalische Zerstörung einer Glasscheibe entsteht, die ein Eindringen in den Sicherungsbereich z. B. durch Türen, Fenster oder Gehäuse ermöglicht, und die notwendige Auswahl von Signalen oder Meldungen zur Verfügung zu stellen, die von dem übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden. Der Melder kann über zusätzliche Funktionen neben den in dieser Norm geforderten Funktionen verfügen, vorausgesetzt, diese beeinflussen den ordnungsgemäßen Betrieb der geforderten Funktionen nicht. Die Anzahl und der Anwendungsbereich dieser Signale oder Meldungen können für Anlagen, die für höhere Grade bestimmt sind, umfangreicher sein. Diese Norm betrifft nur Anforderungen und Prüfungen für diesen Meldertyp. Andere Arten von Meldern werden durch andere Dokumente abgedeckt, die als Normenreihe EN 50131-2-X/CLC/TS 50131-2-X bezeichnet wird. Bei der vorliegenden Norm handelt es sich um eine konsolidierte Fassung in die die Änderungen des A1 eingearbeitet wurden.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.