Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Gefahrenmeldeanla-gen (GMA) für Brand, Einbruch und Überfall für die allgemeine Anwendung. Für Brandmeldeanlagen gilt sie gemeinsam mit DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2); für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gilt sie gemeinsam mit DIN VDE 0833-3 (VDE 0833-3).
Anlagen zur Meldung von Gefahren- und Notzuständen, wie Wächter-Schutz- bzw. Kontroll-Anla¬gen, Steuer¬anlagen, Geländeüberwachungsanlagen usw., fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Entspre¬chen diese Anlagen zur Meldung von Gefahren- und Notzuständen jedoch den Abschnitten 4 und 5 dieser Norm und werden sie im Zusammenwirken mit GMA betrieben, dann sind sie Teil ei¬ner GMA.
In bergbaulichen Betrieben über Tage gilt diese Norm, sofern keine weitergehenden bergbau¬behördli¬chen Vorschriften bestehen. Diese Norm gilt nicht für bergbauliche Betriebe unter Tage.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.