Die Norm legt Anforderungen an Leuchten fest, die dann zur Verwendung vorgesehen sind, wenn begrenzte Oberflächentemperaturen erforderlich sind, um Risiken durch thermische Effekte oder durch Entzündung oder Zersetzung von Materialien entgegenzuwirken, bei denen Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären nicht bestehen. Die Leuchten sind zur Verwendung mit elektrischen Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V bestimmt.
Die Norm enthält keine besonderen Anforderungen für Leuchten zur Verwendung in explosionsfähiger Gas- und Staubatmosphäre.
Eine besondere Begrenzung der Temperatur von Leuchten, die von brennbarem Staub bedeckt sein können, gilt z. B. in Betriebsstätten, in denen Textilstoffe verarbeitet oder gelagert werden, und in Räumlichkeiten, in denen sich brennbarer Staub, z. B. Farbpulver, Holzstaub, Getreidestaub, Mehl und Textilstaub, in großen Mengen ansammelt, wobei jedoch keine Explosionsgefahr besteht.
Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.