Nach Veröffentlichung der Norm DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) im September 2009 und mit Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) einhergehend mit der Forderung, dass alle neuen Qualifikationsbescheinigungen die ab 2012 erteilt werden, einen klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des DQR enthalten sollen, hat es sich als notwendig erwiesen, den in dieser Norm aufgeführten Tätigkeitfeldern und dem genannten Berufsbild eine entsprechende Niveaustufe aus dem DQR gegenüber zu stellen.
Daraus resultieren Änderungen der Abschnitte 3.1.26 "eingewiesene Person", 3.1.27 "Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen" und 3.1.53 "sachkundige Person für Gefahrenmeldeanlagen."
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.