E DIN EN 50518-1 (VDE 0830-5-6-1):2013-08

Mann mit Illustration Smart Home
Jakub Jirsk / Fotolia

Alarmempfangsstelle (AES) -

Teil 1: Örtliche und bauliche Anforderungen; Deutsche Fassung FprEN 50518-1:2013

Kurzdarstellung

Diese Europäische Norm gilt für Alarmempfangsstellen, welche Signale überwachen und/oder empfangen und/oder verarbeiten, die eine umgehende Reaktion auf Notfälle erfordern.
In allen vorhandenen Normen der Reihe EN 50131, die unter CLC/TC 79 „Alarmanlagen“ veröffentlicht sind, wird für „Alarmempfangsstellen“ die Abkürzung AES verwendet. Um Unklarheiten zu vermeiden und um eine Eindeutigkeit in der Terminologie zu erreichen, wird die Abkürzung AES innerhalb dieser Europäischen Norm weiterverwendet und ist mit ÜAES (Überwachungs- und Alarmempfangsstelle) gleichzusetzen.
Die Funktionen Empfangen, Verarbeiten und Einleiten von Aktionen durch (personelle) Intervention als Folge von Informationen aus Alarmanlagen ist nicht nur auf solche Signale begrenzt, die aus Einbruch- und Überfallmeldeanlagen stammen. Die gesamte Normenreihe unter CLC/TC 79 „Alarmanlagen“ umfasst Videoüberwachungsanlagen (EN 50132), Personen-Hilferufanlagen (EN 50134), Zutrittskontrollanlagen (EN 50133) und Audio- und Video-Hauskommunikations-Systeme. Alle diese genannten Anlagen können Informationen, Alarme eingeschlossen, zu einer oder mehreren abgesetzten Stellen zur weiteren Verarbeitung, Auswertung und (personeller) Intervention senden.
Alle Alarmmeldungen, die von anderen Anlagen generiert werden, wie z. B. Brandmeldeanlagen, (Fahrzeug-) Ortungs- und Verfolgungsanlagen, Anlagen zur Überwachung von Wachpersonal oder Telekommunikationsnetzen, werden üblicherweise zu einer oder mehreren abgesetzten Stellen zur weiteren Verarbeitung, Auswertung und (personellen) Intervention übertragen.
In allen oben genannten Fällen können externe und interne kriminelle Handlungen, Notfallsituationen und/oder Unglücksfälle den Schutz und die Sicherheit von Menschen und Einrichtungen gefährden. Die zentralen Stellen, in denen der Empfang, die Verarbeitung und Einleitung von (personeller) Intervention stattfindet, sollten mit den Anforderungen dieser europäischen Norm übereinstimmen.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 50518-1 (VDE 0830-5-6-1):2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Anwendungsbereich ist auf „Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ beschränkt worden, die Einleitung bleibt in der Gesamtheit erhalten. Da nur über den Anwendungsbereich der EN 50131 Einbruch- und Überfallmeldeanlage der Fernalarm Bestandteil ist (siehe Bild 1 der EN 50518-1).
b) Zusätzlich der Hinweis, das alle drei Normenteile zusammenhängend anzuwenden sind und keine Zertifizierung einer AES beruhend auf nur einem oder zwei Teilen der Norm möglich ist.
c) Reduzierung der Widerstandsklasse gegen Einbruch von WK 4 (RC 4) auf WK 3 (RC 3).
d) USV Anlagen müssen nicht innerhalb der AES errichtet werden, unterliegen aber der mechanischen Widerstandsanforderungen der AES und der Überwachung durch eine BMA und EMA gleichen Grades wie für die AES gefordert.
e) Generatorräume müssen nicht innerhalb der AES errichtet werden und unterliegen nicht den mechanischen Widerstandsanforderungen der AES, sondern lediglich der Überwachung durch eine BMA und EMA gleichen Grades wie für die AES gefordert.
f) Anhang A vom Teil 2, Berechungsbeispiel, wurde das erste Ereignis gestrichen (zum Thema Generator).

Beziehungen

Ersatz für:

Mann mit Illustration Smart Home
Jakub Jirsk / Fotolia
01.12.2010 Historisch
DIN EN 50518-1 (VDE 0830-5-6-1):2010-12
Alarmempfangsstelle - Teil 1: Örtliche und bauliche Anforderungen; Deutsche Fassung EN 50518-1:2010 + Cor.:2010

Enthält:

Mann mit Illustration Smart Home
Jakub Jirsk / Fotolia
29.03.2013 Historisch
FprEN 50518-1:2013-03
Alarmempfangsstelle (AES) - Teil 1: Örtliche und bauliche Anforderungen

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.08.2013
Bereitstellungsdatum
19.08.2013
Einspruchsfrist
19.10.2013
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Nematullah Popalzai
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

4v3r_@22ry.656r2ErzQAuv.t53 Tel. +49 69 6308-576

Referatsassistenz
Anne Seeger
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

r44v.9vvxv8QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-234

DKE Newsletter-Seitenbild
sdx15 / stock.adobe.com

Mit unserem DKE Newsletter sind Sie immer top informiert! Monatlich ...

  • fassen wir die wichtigsten Entwicklungen in der Normung kurz zusammen
  • berichten wir über aktuelle Arbeitsergebnisse, Publikationen und Entwürfe
  • informieren wir Sie bereits frühzeitig über zukünftige Veranstaltungen
Ich möchte den DKE Newsletter erhalten!

Werden Sie aktiv!

Ergebnisse rund um die Normung