Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (z. B. Einrichtungen zur Energieeinsparung) sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion), die sich im Bereich der GWA befinden, dienen.
Die Warnung kann sowohl an im Objekt anwesende Personen und/oder an andere Stellen erfolgen.
Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, soweit keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen (z. B. DIN 14675, Normen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833)), die den Anwendungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.