Dieser Teil der Reihe DIN EN 60794 legt Anforderungen an die geometrischen, werkstoffseitigen, mechanischen und umwelttechnischen Eigenschaften von (Lichtwellenleiter-Kabelelementen) LWL-Kabelelementen durch die Spezifikation geeigneter Prüfverfahren fest. Er ersetzt somit die Abschnitte der DIN EN 60794 1 2:2004, die sich mit den folgenden Prüfungen befassen:
– Die Biegeprüfung für Kabelelemente (Verfahren G1) dient dazu, Kabelelemente für Spleißzwecke durch Bestimmung des Dämpfungsanstiegs eines optischen Elements (Faser, Band usw.) zu beschreiben, wenn dieses in einer Spleißhülle oder einer ähnlichen Einrichtung gebogen wird.
- Zweck des Sichtprüfverfahrens für Maße und Geometrie von Bandkabeln (Verfahren G2) ist die Überwachung der Parameter Höhe, Breite und Faserausrichtung während des Herstellungsprozesses.
- Die Überprüfung der Bandkabelmaße mittels Lochlehre (Verfahren G3) soll sicherstellen, dass der Endteil eines Bandkabels in die Führungsschlitze eines handelsüblichen Abstreifwerkzeugs eingeführt werden und das Bandkabel so angemessen ausgerichtet werden können.
- Verfahren G5 dient dazu, eine ausreichende Einreißfestigkeit sicherzustellen, falls die Fasern bei Bandkabeln nicht zum Trennen vorgesehen sind, oder eine ausreichende Trennbarkeit der Fasern bei Bandkabeln sicherzustellen, falls die Fasern zum Trennen vorgesehen sind. Das Ziel dieser Prüfung ist der Nachweis der Trennbarkeit von Hand ohne Beschädigung.
- Zweck der Prüfung zur Bandkabeltorsion (Verfahren G6) ist der Nachweis der mechanischen und funktionellen Unversehrtheit des LWL-Bandkabelaufbaus. Die Prüfung bestimmt die Fähigkeit des Bandkabels, einer Torsion ohne Aufspaltung zu widerstehen, wobei die Fasertrennbarkeit, sofern gefordert, erhalten bleibt.
- Die Prüfung zur Rohrknickfestigkeit (Verfahren G7) dient dazu, die Fähigkeit von Rohren, die Lichtwellenleiter enthalten, mechanischen Beanspruchungen zu widerstehen, nachzuweisen
Das Feinzeigerverfahren (Verfahren G4), das ebenfalls zur Ermittelung der Maße eines Bandkabels dient, wurde nicht in DIN EN 60793-1-23 übernommen.
Neu ist die Restdrallprüfung für Bandkabel (Verfahren G8), die den Grad der dauerhaften Verdrehung eines Lichtwellenleiterbandes in einem Kabel bewertet.
Diese Internationale Norm gilt für LWL-Kabel in Telekommunikationseinrichtungen und Geräten, die ähnliche Techniken verwenden, sowie für Kabel, die eine Kombination aus Lichtwellenleitern und elektrischen Leitern enthalten.
Zuständig ist das DKE/UK 412.6 "Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.