Diese Norm gilt für dreipolig betriebene Einheiten für Verteilungsnetze, die Funktionsbaugruppen aus einem Leistungsschalter und strombegrenzenden Sicherungen sind und so bemessen sind, dass sie die Fähigkeit besitzen:
- jeden Last- oder Fehlerstrom bis einschließlich dem Bemessungs-Kurzschlussausschaltstrom beim Bemessungswert der wiederkehrenden Spannung auszuschalten;
- Stromkreise, für die der Bemessungs-Kurzschlussausschaltstrom gilt, bei Bemessungsspannung einzuschalten.
Sie sind für Stromkreise oder Anwendungen bestimmt, die nur eine normale mechanische und elektrische Lebensdauer erfordern. Das schließt z. B. den Schutz von Hochspannungs-/Niederspannungs-Transformatoren ein, jedoch keine Verteilungsleitungen oder -kabel oder Motorstromkreise und Stromkreise von Kondensatorbatterien.
Kurzschlussbedingungen mit niedrigen Strömen bis zum Bemessungs-Übernahmestrom der Leistungsschalter-Sicherungs-Kombinationen werden mittels Ergänzungsgeräten behandelt (Schlagstifte, Relais usw.), die bei geeigneter Einstellung den Leistungsschalter auslösen. Sicherungen werden eingebaut, um sicherzustellen, dass das Kurzschluss-Ausschaltvermögen des Geräts oberhalb des Wertes des Leistungsschalters liegt.
Diese Norm gilt für Leistungsschalter-Sicherungs-Kombinationen mit Bemessungsspannungen über 1 kV bis einschließlich 52 kV für den Einsatz in Dreiphasen-Wechselstromnetzen mit 50 Hz oder mit 60 Hz. Ein Vergleich mit anderen existierenden Schaltgeräten wird in Abschnitt 8 gegeben.
Sicherungen werden durch IEC 60282 1 behandelt.
Erdungsschalter, die Bestandteil eines Leistungsschalters sind, werden durch IEC 62271 102 behandelt.
Anlagen in Kapselung, soweit vorhanden, werden entweder durch IEC 62271 200 oder durch IEC 62271-201 behandelt.
Zuständig ist das DKE/UK 432.1 "Hochspannungs-Schaltgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.