Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2009-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Dieser Normentwurf beinhaltet 34D/1064/CDV;
b) 0.2: Normative Verweisungen aktualisiert;
c) 1.2: Begriffe und Definitionen wurden ergänzt - für ELV, FELV, Impulsspannungskategorie, feststellbare Leuchte, Lichtquelle, ersetzbare Lichtquelle, nicht-ersetzbare Lichtquelle, steuerbare Leuchte und LV Niederspannungsversorgung;
d) 3.2, Tabelle 3.1 um Hinweis auf Bildzeichen für "nicht in die Lichtquelle blicken" und "Gefahr des elektrischen Schlags" ergänzt;
e) 3.2.2: Ergänzende Kennzeichnung für Leuchten mit eingebauten Transformator oder Konverter eingeführt;
f) 3.2.12: Für Leuchten der Schutzklasse II ist bei Durchverdrahtung die Klemme des Erdleiters zu kennzeichnen;
g) 3.2.23: Kennzeichnung von ortsveränderlichen und LED Handleuchten der Risikogruppe 1/2 nach IEC/TR 62778;
h) 3.2.24: Kennzeichnung von Abdeckung über Lichtquellen, die nicht vorgesehen sind, vom Nutzer ausgewechselt zu werden;
i) 3.3.21: Hinweis auf Angaben in den Herstellerunterlagen zu Leuchten mit nicht-ersetzbaren Lichtquellen und für Leuchten mit Lichtquellen, die nicht vorgesehen sind, vom Nutzer ausgewechselt zu werden;
j) 3.3.22: Angabe der Isolierung zwischen der Versorgungs- und Steuerleitungen;
k) 4.4.10: Hinweis zur korrekten Verwendung von Lichtquellen mit Anschlüssen nach IEC60061;
l) 4.14: Anforderungen und Prüfungen für Befestigungen und Anschlüsse ergänzt;
m) 4.24: Anforderungen und Prüfungen zu photobiologischen Gefahren ergänzt;
n) 4.28: Anforderungen an die Befestigung von temperaturgeführten Abschalteinrichtungen;
o) 4.29: Anforderungen an Leuchten mit nicht-ersetzbaren Lichtquellen;
p) 4.30: Anforderungen an Leuchten mit Lichtquellen, die nicht für den Austausch durch den Nutzer vorgesehen sind;
q) 4.31: Anforderungen an die Isolierung zwischen Stromkreisen, SELV, FELV und andere Stromkreise;
r) 4.32: Anforderungen an den Anschluss von Überspannungs-Schutzeinrichtung;
s) 5: Ergänzungen und Änderungen zu äußeren und inneren Leitungen;
t) 7.2.1: Angaben zur Erdung von eingebauten Betriebsgeräten ergänzt;
u) 8.2.1: Vorgaben zu Abdeckungen über für den Nutzer nicht ersetzbaren Lichtquellen ergänzt;
v) 8.2.3: Zusätzliche Anforderungen für den Schutz gegen elektrischen Schlag für mit einem Werkzeug zu öffnenden Leuchten konkretisiert.
w) 9: Anforderungen an die Prüfung hinsichtlich der Beständigkeit gegen Staub, feste Fremdkörper und Wasser ergänzt;
x) 10.2: Hinweis auf Trennung der Überstromschutzeinrichtung bei Prüfung der Spannungsfestigkeit von Leuchten der Schutzklasse I und Trennung von Schaltern;
y) 10.3: Tabelle 10.3 ist ergänzt;
z) 12.3.1.d und 12.4.1.d: Prüfung der Dauerhaftigkeit un der Erwärmung um "Leuchten mit eingebauten Transformatoren oder Konvertern ergänzt;
aa) 12.4.1.j: Prüfung der Erwärmung von Strahlerleuchten konkretisiert;
bb) 12.4.2: Tabelle 12.1 um eine Fußnote zu verstellbaren Leuchten ergänzt;
cc) 12.4.2: Die Grenztemperaturen in Tabelle 12.2 um Wert für Gummi erweitert;
dd) 12.5: Tabelle 12.3 um Grenztemperatur für Gehäuse des Zündgerätes erweitert;
ee) 12.7.1.3: Prüfung von Leuchten mit unbedingt kurzschlussfesten Transformatoren konkretisiert;
ff) 13.2: Prüfung der Wärmebeständigkeit von Isoliermaterial um Angabe zur Dicke des Prüflings ergänzt;
gg) Bild 1: Um Bildzeichen "Nicht in die Lichtquelle blicken" und "Vorsicht, Gefahr des elektrischen Schlags" ergänzt;
hh) Anhang A: Prüfverfahren zur Feststellung, ob ein leitfähiges Teil einen
ii) elektrischen Schlag verursachen kann vollständig neu beschrieben;
jj) Anhang D: Angaben zum zugfreien Prüfraum um Hinweis auf Material zum Bau des Prüfraums ergänzt. Hinweis zu Leuchten, die nicht für direkte Befestigung auf normal entflammbaren Oberflächen bestimmt sind, aufgenommen;
kk) Anhang G: G.3 auf neuesten Stand angepasst;
ll) Anhang M: Tabelle M.1 um Anforderungen zu aktiven Teilen und berührbaren Metallteilen und aktiven Teilen und der berührbaren Außenfläche von Isolierteilen ergänzt;
mm) Anhang R: Verzeichnis von geänderten Unterabschnitten, die schwerwiegendere/ kritischere Anforderungen enthalten und eine Wiederholungsprüfung für Produkte erfordern, aktualisiert;
nn) Anhang X: Anforderungen an die Isolierung zwischen aktiven Teilen und berührbaren leitfähigen Teilen neu eingefügt.