E DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8):2012-08

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Leuchten -

Teil 2-8: Besondere Anforderungen - Handleuchten (IEC 34D/1051/CDV:2012); Deutsche Fassung FprEN 60598-2-8:2012

Kurzdarstellung

Der Norm-Entwurf legt Anforderungen an Handleuchten und ähnliche ortsveränderliche Leuchten fest, die zum Gebrauch in der Hand gehalten, mit einem Haken aufgehängt oder auf eine Fläche aufgelegt werden und die für die Verwendung mit elektrischen Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V bestimmt sind. Der Teil 2-8 gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), auf die Bezug genommen wird.
Handleuchten, die durch Flügelschrauben, Klammern oder Magnete an einer Befestigungsfläche angebracht werden können, sowie Leuchten, die zum Ausleuchten von Fässern vorgesehen sind, fallen in den Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfs.
Diese Ausgabe der DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8) stellt die folgenden technischen Änderungen bezüglich der Vorgängerausgabe bereit: Die Anforderungen wurden aktualisiert, um sie konsistent zu machen und um widersprüchliche Anforderungen zu beseitigen, die mit Änderung 2 eingeführt wurden. In dieser Änderung ist eine Anforderung eingeflossen, die festlegt, dass Handleuchten immer nur als Leuchten für rauen Betrieb der Einteilung zugeordnet sein müssen. Die Folge dieser Anforderung war, dass diese Art von Leuchten nach DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), 4.13.4, immer einen Schutzgrad von IP54 aufweisen müssen. Diese Anforderungen stehen im Widerspruch mit mehreren Punkten dieses Teils 2, in denen gewöhnliche Leuchten als zulässig angesehen werden (z. B. 8.10.1, 8.10.2 und 8.12.1). Weiterhin wurde der Widerspruch zwischen der Anforderung nach 8.6.1 und 8.6.2 bezüglich der für die Schutzabdeckung verwendeten Art des Werkstoffs korrigiert.
Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8):2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) 8.4.3: Die Anforderung, dass Handleuchten immer nur als Leuchten für rauen Betrieb der Einteilung zugeordnet sein müssen, wurde gestrichen.
b) 8.5.2: Der Hinweis zu dem Bildzeichen für Leuchten für rauen Betrieb wurde entfernt.
c) 8.6.1: Die Festlegung der Art des Werkstoffs von in Handleuchten verwendeten Schutzabdeckungen wurde gestrichen.
d) 8.6.2: Die Anforderung, dass eine die Schutzvorrichtung einer Handleuchte nicht dauerhaft mit der Leuchte verbunden sein muss, falls ein automatischer Schalter den Betrieb der Leuchte unterbricht, wenn die Schutzvorrichtung zu Wartungszwecken entfernt wird, wurde neu aufgenommen.
e) 8.10.2: Für flexible Anschlussleitungen wurden die Leitungstypen für gewöhnliche und andere als gewöhnliche Handleuchten festgelegt und eine Anmerkung ergänzt, dass für diese Anforderung in Aus¬tralien und Neuseeland regionale Normen heranzuziehen sind.
f) 8.10.5: Bei Handleuchten mit auswechselbaren Anschlussleitungen wurde die Prüfung nach IEC 60598-1, 5.2.10.3, neu festgelegt.
g) 8.12.1: Für die Prüfung der Erwärmung für Handleuchten mit einer IP-Einteilung höher als IP20 wurde die Prüfung nach IEC 60598-1, 12.7, ergänzt.
h) 8.15.1: Für die Beurteilung der Wärmebeständigkeit, der Feuerbeständigkeit und der Kriechstromfestig¬keit von Handleuchten wurde eine Anmerkung ergänzt, dass in Australien und Neuseeland regionale Normen gelten.

Beziehungen

Ersatz für:

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01.06.2008 Historisch
DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8):2008-06
Leuchten - Teil 2-8: Besondere Anforderungen - Handleuchten (IEC 60598-2-8:1996, modifiziert + A1:2000 + A2:2007); Deutsche Fassung EN 60598-2-8:1997 + A1:2000 + A2:2008

Enthält:

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09.03.2012 Historisch
34D/1051/CDV:2012-03
Leuchten - Teil 2-8: Besondere Anforderungen – Handleuchten
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09.03.2012 Historisch
FprEN 60598-2-8:2012-03

Dieses Dokument entspricht:

Dokumentart
Entwurf
Status
Historisch
Erscheinungsdatum
01.08.2012
Bereitstellungsdatum
06.08.2012
Einspruchsfrist
13.10.2012
Sprache
Deutsch
Zuständiges Gremium
Kontakt
Referat
Roman Ott
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

853r4.5__QAuv.t53 Tel. +49 69 6308-329

Referatsassistenz
Melanie Feuerriegel
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

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