Diese Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von einseitig gesockelten Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke aller Gruppen mit den Sockeln 2G7, 2GX7, 2G8, GR8, 2G10, G10q, GR10q, GU10q, GX10q, GY10q, GZ10q, 2G11, 2GX11-1, 2GX13, G23, GX23, G24, GX24, GZ24q und GX32 fest.
Sie legt auch die Verfahren fest, die der Hersteller anwenden sollte, um Übereinstimmung mit den Anforde¬rungen dieser Norm auf der Grundlage der Beurteilung der gesamten Produktion in Verbindung mit seinen Prüfberichten für Fertigerzeugnisse festzustellen. Dieses Verfahren kann auch für Zeichengenehmigungszwecke verwendet werden. Einzelheiten einer Lieferposten-Prüfung, die zu einer begrenzten Beurteilung von Lieferposten verwendet werden kann, sind ebenfalls angegeben.
Zuständig ist das UK 521.1 "Elektrische Lampen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.