Der Norm-Entwurf legt die Anforderungen an die Sicherheit von einseitig gesockelten Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke aller Gruppen mit den Sockeln nach Tabelle 1 fest.
Er legt auch die Verfahren fest, die der Hersteller anwenden sollte, um Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm auf der Grundlage der Beurteilung der gesamten Produktion in Verbindung mit seinen Prüfberichten für Fertigerzeugnisse festzustellen. Dieses Verfahren kann auch für Zeichengenehmigungszwecke verwendet werden. Einzelheiten einer Lieferposten-Prüfung, die zu einer begrenzten Beurteilung von Lieferposten verwendet werden kann, sind ebenfalls angegeben.
Der Norm-Entwurf behandelt die photobiologische Sicherheit nach IEC 62471 und IEC/TR 62471-2. Lampen nach dieser Norm erreichen keine Risikopegel, die die Kennzeichnung einer Risikogruppe erfordern.
Zuständig ist das DKE/UK 521.1 „Elektrische Lampen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.