Der Norm-Entwurf legt Anforderungen an Aquarienleuchten für den Haushalt fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V enthalten.
Gegenüber der Vorgängernorm wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Anwendungsbereich wurde auf alle elektrischen Lichtquellen erweitert.
b) Der Begriff für eine nicht dauerhaft befestigte Leuchte wurde klargestellt.
c) Der Grenzwert einer Arbeitsspannung von 30 V welligkeitsfreier Gleichspannung für Aquarienleuchten der Schutzklasse III wurde ergänzt.
d) Die Anforderungen an den notwendigen Schutz gegen das Eindringen von Wasser von dauerhaft befestigten Aquarienleuchten wurden überarbeitet.
e) Der Nenn-Querschnitt von Netzanschlussleitungen von anderen als gewöhnlichen Aquarienleuchten wurde auf mindestens 0,75 mm2 festgelegt.
Zuständig ist das DKE/UK 521.4 „Leuchten“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.