Lichtwellenleiterkabelanlagen aufgrund von Beschädigungen an Lichtwellenleiterkabeln. Ziel der Reparaturmaßnahmen ist die Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung der betroffenen Kabelanlage durch Wiederherstellung des Zustandes vor Beschädigung hinsichtlich aller relevanten Übertragungseigenschaften, um einen uneingeschränkten, langfristigen und zukunftssicheren Weiterbetrieb aller zu übertragenden Dienste zu gewährleisten. Mit dieser VDE-Anwendungsregel werden den Kabelnetzbetreibern und Installationsunternehmen Grundsätze an die Hand gegeben, um den Umfang und die Auswirkungen von Beschädigungen zu ermitteln und geeignete Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen.
Zuständig ist der DKE/GAK 412.6.6 „FTTX“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.