Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (z. B. Einrichtungen zur Energieeinsparung) sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion), die sich im Bereich der GWA befinden, dienen.
Die Warnung kann sowohl an im Objekt anwesende Personen und/oder an andere Stellen erfolgen.
Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, soweit keine Richtlinien, Verordnun¬gen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen (z. B. DIN 14675, Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833)), die den Anwen¬dungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben.
Zuständig ist das UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.