Diese Norm legt die Mindestanforderungen an örtliche Zentralen und Übertragungsgeräten fest, um sicher¬zustellen, dass dieser Teil des Systems die Funktionalität und Zuverlässigkeit bietet, die für Personen-Hilferufanlagen gefordert werden.
Diese Norm gilt für örtliche Zentralen und Übertragungsgeräte, die ein Alarmauslösesignal von manuell oder automatisch aktivierbaren Auslösegeräten empfangen und dieses in ein Alarmsignal zur Übertragung an die Alarmempfangszentrale oder einen Empfänger des Alarms umwandeln.
Die örtliche Zentrale und das Übertragungsgerät sind entweder separate Einheiten oder in einer Einheit zusammengefasst.
Zuständig ist das UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.