Diese VDE-Anwendungsregel gilt für Anschlussschränke außerhalb von Gebäuden, die ein- oder dreiphasig an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Sie gilt für ortsfeste Schalt- und Steuerschränke und Zähleranschlusssäulen. Beispiele hierfür sind Straßenverkehrs-Signalanlagen nach DIN EN 50556, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstationen usw. sowie Telekommunikations-Einrichtungen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Zuständig ist das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), FNN-Projektgruppe „Anforderungen an künftige Zählerplätze“ des Lenkungskreises Nieder- und Mittelspannung.