Der Norm-Entwurf legt die Anforderungen an die Sicherheit und die Austauschbarkeit fest sowie die Vorgehensweise beim Austausch zusammen mit den Prüfverfahren und Bedingungen, deren Erfüllung für zweiseitig gesockelte LED-Lampen mit Sockeln G5 und G13 erforderlich ist, die für den Ersatz von Leuchtstofflampen mit denselben Sockeln vorgesehen sind, und die
- eine Bemessungsleistung von bis zu 60 W,
- eine Bemessungsspannung von bis zu 250 V
aufweisen.
Diese LED-Lampen sind für Ersatzzwecke bestimmt, wobei die Leuchte nicht verändert wird. Bestehende Leuchten, in die zweiseitig gesockelte LED-Lampen eingesetzt werden, können mit elektromagnetischen oder elektronischen Betriebsgeräten betrieben werden. Die Anforderungen dieser Norm gelten nur für die Typprüfung. Empfehlungen für die Prüfung der gesamten Produktion oder von Einzelposten sind im Anhang A angegeben. Der Norm-Entwurf umfasst nicht zweiseitig gesockelte LED-Konversionslampen, bei denen Veränderungen der Leuchtenkonstruktion erforderlich sind.
Zuständig ist das DKE/UK 521.1 "Elektrische Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.