Dieser Norm-Entwurf legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Die Form und Farbe der Sicherheitszeichen entsprechen ISO_3864-1 und die Gestaltung der graphischen Symbole entspricht ISO_3864-3. Dieser Norm-Entwurf gilt für alle Stellen und Bereiche, an denen Sicherheitsfragen für Personen geregelt werden müssen. Er gilt nicht für die Zeichengebung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr; allgemein gesagt, nicht in solchen Bereichen, die von diesem internationalen Norm-Entwurf und von den Normen der Reihe ISO_3864 abweichenden Regelungen unterliegen. Dieser Norm-Entwurf enthält die deutsche Fassung des europäischen Norm-Entwurfs FprEN_ISO_7010:2011. Die zugrunde liegende Internationale Norm ISO_7010:2011 wurde im ISO/TC 145/SC_2 "Graphical symbols_- Safety identification, signs, shapes, symbols and colours" erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsauschuss NA 095-01-06 GA "Sicherheitskennzeichnung" des Normenausschusses Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) für die Bearbeitung verantwortlich. Durch das einstufige Annahmeverfahren (UAP = Unique Acceptance Procedure) wird die Internationale Norm (ISO_7010) auf europäischer Ebene (CEN) zur identischen Übernahme als Europäische Norm (EN_ISO_7010) vorgeschlagen. Je nach Abstimmungsergebnis werden die Sicherheitszeichen der ISO_7010 national entweder als DIN_EN_ISO_7010 (bei Annahme des UAP) oder im Rahmen der Neuausgabe der DIN_4844-2 (bei Ablehnung des UAP) übernommen. Der Entwurf DIN_4844-2:2010-12 enthält bereits nahezu alle Sicherheitszeichen der ISO_7010 (Stand ISO/FDIS_7010:2010) und darüber hinaus eine Auswahl an Wasser-Sicherheitszeichen aus der ISO_20712-1:2008 sowie nationale Sicherheitszeichen. Die internationalen Sicherheitszeichen der ISO_7010 weichen zum Teil von denen der DIN_4844-2:2001 und der ASR A1.3:2007 ab. Es ist vorgesehen, die ASR A1.3 entsprechend zu überarbeiten. Solange die Überarbeitung der ASR A1.3 beziehungsweise die Übernahme der Sicherheitszeichen nach ISO_7010 nicht erfolgt ist, gelten die Sicherheitszeichen nach DIN_4844-2:2001 und ASR A1.3:2007. Mit Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird die Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz über einen gleitenden Verweis in nationales Recht umgesetzt. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" gibt den an den technischen Fortschritt angepassten Stand der Technik wieder. Ausgenommen hiervon sind Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen.