In der Norm-Entwurf sind die Sicherheitsanforderungen von einseitig und zweiseitig gesockelten Halogen-Glühlampen festgelegt, die Bemessungsspannungen von bis zu 250 V aufweisen und für folgende Anwendungen vorgesehen sind:
- Projektion (einschließlich Film- und Stehbildprojektion);
- Photoaufnahme (einschließlich Studio);
- Flutlicht;
- Spezielle Anwendungen;
- Allgemeine Anwendungen;
- Bühnenbeleuchtung.
Der Norm-Entwurf gilt nicht für einseitig gesockelte Halogen-Glühlampen für allgemeine Anwendungen nach DIN EN 60432 2 (VDE 0715-2) „Glühlampen - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Halogen-Glühlampen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Beleuchtungszwecke“, die als Ersatz für konventionelle Glühlampen verwendet werden.
Der Norm-Entwurf behandelt die photobiologische Sicherheit nach IEC 62471 und IEC/TR 62471-2. Lampen nach diesem Teil der Norm erreichen keine Risikopegel, die die Kennzeichnung einer Risikogruppe erfordern, wenn sie
a) Flutlichtlampen,
b) gekapselte Lampen für allgemeine Anwendungen oder
c) Reflektorlampen für allgemeine Anwendungen sind.
Zuständig ist das UK 521.1 „Elektrische Lampen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.