Der Norm-Entwurf legt die Anforderungen an die Sicherheit und Austauschbarkeit der Halogen-Glühlampen für Allgemeinbeleuchtung fest. Er gilt für jene Halogen-Glühlampen, die als direkter Ersatz für konventionelle Glühlampen eingesetzt werden, sowie auch neue Halogen-Glühlampen, die kein Gegenstück in der DIN EN 60432 1 (VDE 0715-1) haben, aber für die die Anforderungen an die Sicherheit und Austauschbarkeit durch diese Norm in Verbindung mit DIN EN 60432-1 (VDE 0715-1) behandelt wird.
Die beschriebenen Halogen-Glühlampen weisen folgende Merkmale auf:
- Bemessungsleistung bis einschließlich 250 W;
- Bemessungsspannung von 50 V bis 250 V;
- Sockel B15d, B22d, E14, E27 oder E27/5139.
Lampen, die diesem Norm-Entwurf entsprechen, sind „self-shielded“, sie brauchen jedoch nicht mit einem besonderen Bildzeichen gekennzeichnet zu werden. Da sie als direkter Ersatz für konventionelle Glühlampen eingesetzt werden, wird keine entsprechende Kennzeichnung der Leuchte vorhanden sein.
Der Norm-Entwurf behandelt die photobiologische Sicherheit nach IEC 62471 und IEC/TR 62471-2. Lampen nach diesem Teil der Norm erreichen keine Risikopegel, die die Kennzeichnung einer Risikogruppe erfordern.
Zuständig ist das UK 521.1 „Elektrische Lampen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.