In dem Norm-Entwurf sind Anforderungen an die Sicherheit und Austauschbarkeit bei Glühlampen für allgemeine Beleuchtungszwecke festgelegt mit:
- einer Bemessungsleistung bis 200 W;
- einer Bemessungsspannung von 50 V bis einschließlich 250 V;
- Kolben der Formen A, B, C, G, M, P, PS, PAR oder R oder mit anderen Kolbenformen, wenn die Lampen für den gleichen Einsatzzweck gedacht sind wie diejenigen mit den vorgenannten Kolben;
- allen Kolbenausführungen;
- Sockel B15d, B22d, E14, E27 oder E27/5139.
Soweit sinnvoll durchführbar, ist der Norm-Entwurf auch für Lampen mit anderen Kolben und Sockeln als den obig genannten anwendbar, wenn sie dem gleichen Einsatzzweck dienen.
Der Norm-Entwurf beschreibt die Verfahren, die der Hersteller anwenden sollte, um zu zeigen, dass sein Erzeugnis dieser Norm auf der Grundlage der Beurteilung der gesamten Produktion in Verbindung mit seinen Prüfaufzeichnungen für Fertigerzeugnisse genügt. Dieses Verfahren kann auch für Zeichengenehmigungszwecke verwendet werden. Einzelheiten eines Losprüfungsverfahrens, das zu einer begrenzten Beurteilung von Losen verwendet werden kann, sind ebenfalls angegeben.
Der Norm-Entwurf behandelt auch die photobiologische Sicherheit nach IEC 62471 und IEC/TR 62471-2. Lampen nach diesem Teil der Norm erreichen keine Risikopegel, die die Kennzeichnung einer Risikogruppe erfordern.
Der Norm-Entwurf bezieht sich nur auf Sicherheitskriterien und berücksichtigt nicht das Betriebsverhalten von Glühlampen in Bezug auf Eigenschaften wie Lichtstrom, Lebensdauer und Leistungsaufnahme. Anwender sollten sich bezüglich dieser Eigenschaften bei den Typen, die üblicherweise für die allgemeine Beleuchtung Verwendung finden, auf die DIN EN 60064 beziehen.
Zuständig ist das UK 521.1 „Elektrische Lampen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.