Gegenüber DIN EN 60079-29-1 (VDE 0400-1):2008-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Definitionen wurden ergänzt und neu geordnet (in 3.3);
b) Anforderungen an Temperaturbereiche bezüglich Explosionsschutz und Betrieb wurden neu formuliert (in 4.1.2);
c) Anforderungen an Anzeigeeinrichtungen wurden überarbeitet (in 4.2.2);
d) Anforderung für eine Störungsmeldung bei Messbereichsunterschreitung wurde hinzugefügt (in 4.2.4);
e) Anforderungen an die Kennzeichnung wurden erweitert (in 4.3);
f) Anforderungen an die Betriebsanleitung wurden erweitert (in 4.4);
g) Anforderungen an die zu verwendenden Prüfmuster wurden verändert, um die geänderte Prüfung 5.4.23 zu berücksichtigen und die Prüfung von IR-Geräten mit optischen Filtern zu erleichtern, bei denen in der Betriebsanleitung keine relativen Empfindlichkeiten für andere Gase mit hoher Genauigkeit angegeben werden (in 5.2.1.1);
h) Anforderungen an die Reihenfolge der Prüfungen wurden verändert (in 5.2.1.2);
i) Anforderungen an die relative Feuchte von Umgebungsluft, Nullgas und Prüfgas während der Prüfungen wurden eindeutiger formuliert (in 5.3.8);
j) (Kalibrierkurve) wurde um eine weitere Prüfgaskonzentration erweitert (in 5.4.3.2);
k) (Langzeit-Stabilität - ortsfeste und transportable Geräte der Gruppe II) wurde neu formuliert (in 5.4.4.4);
l) (Stabilität - Geräte für Einzelmessungen) wurde um zulässige Toleranzen der Zeitabstände ergänzt (in 5.4.4.5);
m) (Feuchte) wurde neu formuliert, um die Verständlichkeit zu verbessern (in 5.4.9);
n) (Fallprüfung) wurde ergänzt um zulässige Toleranzen der Fallhöhen und die Anforderung, dass die Geräte sich bei der Prüfung nicht ausschalten oder neu starten dürfen (in 5.4.14);
o) (Hohe Gaskonzentrationen) wurde ergänzt um die Anforderung, dass Gasalarme bei Messbereichsüberschreitung aktiv bleiben müssen und dass die Selbsthaltung der Alarme geprüft werden müssen, sowie um zulässige Toleranzen der Zeitdauern von Prüfgasaufgaben (in 5.4.18);
p) (Batteriekapazität) wurde ergänzt um die Anforderung, dass die Prüfung bei maximaler Last bzgl. Art und Anzahl von Sensoren durchgeführt werden muss, sowie um zulässige Toleranzen der Dauern der einzelnen Betriebszeiten (in 5.4.19);
q) (Unterbrechungen der Spannungsversorgung, Spannungstransienten und Spannungssprünge) wurden um die zulässigen Toleranzen für die Zeitdauern der Belastung ergänzt (in 5.4.21);
r) (Umweltbedingte Belastung) wurde verändert, um Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten gegenüber Eindringen von Staub und Wasser zu verbessern (in 5.4.23);
s) (Elektromagnetische Störfestigkeit) wurde um Festlegungen bezüglich der Prüfung von Mehrgasmessgeräten ergänzt (in 5.4.25);
t) (Anforderungen an das Betriebsverhalten) wurde umfassend verändert. Die Tabelle wurde um Anforderungen an das Betriebsverhalten an Geräte der Gruppe II mit einem Messbereichsendwert bis zu 20 % der unteren Explosionsgrenze erweitert (in Anhang A).