Der Norm-Entwurf gilt für nachfolgende Stromschienensysteme mit zwei oder mehr Leitern zum Anschluss von Leuchten an das elektrische Versorgungsnetz, die entweder aus:
- einem System mit einer Bemessungsspannung bis 440 V zwischen den Leitern (aktive Leiter), mit Schutzleiteranschlussstelle (Schutzklasse I) oder ohne Schutzleiteranschlussstelle (Schutzklasse II) und einem Bemessungsstrom bis 16 A je Leiter,
- einem SELV-System mit einer Bemessungsspannung bis 25 V, ohne Schutzleiteranschlussstelle (Schutzklasse III) und einem Bemessungsstrom bis 25 A je Leiter oder
- einer Kombination der beiden vorstehend genannten Systeme (gemischtes Stromschienensystem) für den gleichzeitigen Anschluss sowohl von Netzspannungsleuchten (Schutzklasse I oder II) als auch von aus einem SELV-Netz gespeisten Leuchten (Schutzklasse III), jedoch in unterschiedlichen Sektoröffnungen (Schutzklasse I und SELV oder Schutzklasse II und Kombinationen mit SELV), bestehen.
Die Stromschienensysteme dürfen auch zur mechanischen Befestigung der Leuchten dienen.
Der Norm-Entwurf gilt für Stromschienensysteme zur Montage auf, an oder abgehängt von Wänden und Decken in normalen Innenräumen. Diese Stromschienensysteme sind nicht für Räume bestimmt, in denen besondere Bedingungen herrschen, z. B. auf Schiffen, Verkehrsmitteln u. Ä. sowie in gefährdeten Bereichen, wo z. B. Explosionen auftreten können.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig