Dieser Abschnitt von Teil 1 wird durch Folgendes ersetzt:
Dieser Teil von IEC 61496 legt Anforderungen für die Konstruktion, den Aufbau und die Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) fest, die speziell zur Detektion von Personen als Teil eines sicherheitsbezogenen Systems entworfen sind und die aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPDs) für die Sensorfunktion verwenden. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Eigenschaften gelenkt, die sicherstellen, dass ausreichende Sicherheitsmerkmale erreicht werden. Eine BWS kann zusätzliche sicherheitsbezogene Funktionen enthalten, für die die Anforderungen im Anhang A von IEC 61496 1 und dieses Teils aufgeführt sind.
Dieser Teil legt weder die Abmessungen noch die Konfiguration des Schutzfeldes und dessen Anordnung in Bezug auf Gefährdungen für eine besondere Anwendung fest, ebenso nicht, was für eine Maschine ein gefahrbringender Zustand ist. Er ist auf das Funktionieren der BWS und wie sie mit der Maschine verknüpft ist beschränkt.
AOPDs, die Strahlung außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400 nm bis 1 500 nm verwenden, sind von diesem Teil ausgenommen.
Dieser Teil kann für andere Anwendungen als zum Schutz von Personen bedeutsam sein, z. B. dem Schutz gegen mechanische Zerstörung von Maschinen oder Produkten. In diesen Anwendungen können zusätzliche Anforderungen erforderlich sein, zum Beispiel, wenn die durch die Sensorfunktion zu erkennenden Materialien Eigenschaften besitzen, die unterschiedlich zu denen von Personen sind.
Dieser Teil behandelt keine EMV-Anforderungen zur Störausstrahlung.
Zuständig ist das UK 225.2 „Elektrosensitive Schutzeinrichtungen von Maschinen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.