Gegenüber DIN EN 61643-311 (VDE 0845-5-1):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2 sowie der Literaturhinweise am Ende der Norm;
b) Vertauschung von 3.1 und 3.2;
c) Streichung in der Definition 3.2.4 (vorher 3.1.4), dass der ÜsAg „in einem bestimmten Stromkreis“ dem Gleichspannungspotenzial ausgesetzt sein muss;
d) Zusammenfassung der bisherigen Definitionen 3.1.5 und 3.1.8 zu 3.2.5;
e) Ergänzung der Bilder 3a bis 3c zu 3.2.10 (vorher 3.1.11) und Erhöhung der Nummern der nachfolgenden Bilder um 1;
f) Ergänzung der Definitionen 3.2.11 bis 3.2.13;
g) Ergänzung von zwei Anmerkungen bei der Definition 3.2.21;
h) Streichung der Definition 3.1.23 „Übergangszeit“;
i) Aufteilung des Abschnitts 4 „Einsatzbedingungen“ in die neuen Abschnitte 4 und 5;
j) Änderungen der Festlegungen in 5.3 (vorher 4.6) zum Thema Strahlung, dass ÜsAG keine radioaktiven Materialien enthalten dürfen;
k) daher auch Wegfall der Festlegung in 5.4 (vorher Abschnitt 5) zur Kennzeichnung von eventuell in dem ÜsAG enthaltenen radioaktiven Materialien (siehe auch die vorstehende Aufzählung j);
l) Ergänzung der Anmerkung 2 in 5.4;
m) Herausnahme des Abschnitts 6 bis auf 6.1.10; der Abschnitt wird in einen anderen Teil der Reihe IEC 61643 transferiert; 6.1.10 erhält daher die neue Abschnittsnummer 6.1;
n) Änderung der Prüfbedingungen (vorheriges Lagern, Spannungssteilheit) für die Ansprechgleichspan¬nungsprüfung nach 7.1;
o) Ersatz von Bild 7 (vorher Bild 6), Bild 8 (vorher Bild 7), Bild 10 (vorher Bild 9), Bild 13 (vorher Bild 12) und Bild 14 (vorher Bild 13) durch überarbeitete Bilder;
p) Änderung von Werten in Tabelle 3 in 7.8 (vorher Tabelle 4 in 6.1.6);
q) Ergänzung von 7.8.4;
r) redaktionelle Überarbeitung und Umstrukturierung der Norm.