Der Norm-Entwurf legt Anforderungen an Leuchten fest, die zur Verwendung vorgesehen sind, wo die Notwendigkeit einer Temperaturbegrenzung auf der Außenfläche mit der Gefahr von thermischen Auswirkungen, der Entzündung oder des Abbaus von Materialien besteht, wobei jedoch keine Explosionsgefahr in der Atmosphäre existiert. Die Leuchten sind zur Verwendung mit elektrischen Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1 000 V bestimmt.
Der Norm-Entwurf enthält keine besonderen Anforderungen für Leuchten zur Verwendung in explosionsfähiger Gas- und Staubatmosphäre.
Eine besondere Begrenzung der Temperatur von Leuchten, die von brennbarem Staub bedeckt sein können, gilt z. B. in Betriebsstätten, in denen Textilstoffe verarbeitet oder gelagert werden, und in Räumlichkeiten, in denen sich brennbarer Staub, z. B. Farbpulver, Holzstaub, Getreidestaub, Mehl und Textilstaub, in großen Mengen ansammelt, wobei jedoch keine Explosionsgefahr besteht.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig