Die Internationale Norm gilt für Ultraschallgeräte, die für physiotherapeutische Zwecke ausgelegt sind und aus einem Ultraschallwandler bestehen, der Ultraschallenergie mit modulierten oder Dauerschwingungen im Frequenzbereich von 0,5 MHz bis 5 MHz erzeugt. Sie bezieht sich nur auf Ultraschall-Physiotherapiegeräte, die kreisförmige Wandler mit einer Ebene pro Schallkopf verwenden, die statische Bündel senkrecht zur Austrittsfläche des Schallkopfes nach gegenwärtiger Praxis erzeugen. Diese Norm legt für Ultraschall-Physiotherapiegeräte fest: auf Bezugsprüfverfahren beruhende Verfahren zur Messung und Charakterisierung des Ausgangsbetriebsverhaltens, auch auf der Grundlage von Stückprüfverfahren; vom Hersteller anzugebende, auf Bezugsprüfverfahren beruhende Kennwerte; Sicherheitsrichtlinien für das erzeugte Ultraschall-Feld; Annahmekriterien hinsichtlich des Ausgangsbetiebsverhaltens auf der Grundlage von Stückprüfverfahren. Der therapeutische Wert und die Verfahren für den Einsatz von Ultraschall-Physiotherapiegeräten sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Zuständig ist das GUK 821.3 „Medizinische Ultraschallgeräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.