In dem Norm-Entwurf werden neue Begriffe für umhüllte und teilumhüllte Lampenfassungen mit verstärkter Isolierung sowie die entsprechenden Anforderungen an Spannungsfestigkeit vorgeschlagen. Die Tabelle 8 mit den geforderten Mindestabständen für Lampenfassungen der Impulsspannungskategorie II wurde mit den Kriech- und Luftstrecken für verstärkte Isolierung ergänzt. Bei den Anforderungen an metrische Nippelgewinde (Bild 13) und den entsprechenden Lehren (Bild 14) wird vorgeschlagen, den Verweis auf ISO zu streichen. Weiterhin wird es als nutzbringend angesehen, den Hintergrund zu erklären, in welcher Weise die Grenzabweichungen für das Maß d2 bzw. das Maß D2 angegeben sind, nämlich beide negativ für das Maß d2 und beide positiv für das Maß D2. Der Grund dafür ist, dass auf diese Weise ein Niemandsland geschaffen wird, um sicherzustellen, dass die Muttern und Schrauben immer passen, wenn sie vonseiten der Lehren als gut beurteilt werden. Weiterhin enthält der Norm-Entwurf redaktionelle Korrekturen, nach denen die Bezeichnungen B15 und B22 in B15d und B22d zu ändern sind.
Für den Norm-Entwurf ist das UK 521.2 „Lampensockel und -fassungen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig.