Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet und wird auf nationaler Ebene vom Arbeitsausschuss NA 031-02-01 AA "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" des FNFW betreut.
Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für akustische Signalgeber fest, die in einer ortsfesten Installation für einen akustischen Feueralarm (Internalarm) von einer Brandmeldeanlage an die Personen im Gebäude vorgesehenen sind. Sie gilt nur für solche Geräte, die ihre Betriebsenergie durch eine physikalische elektrische Verbindung von einer äußeren Stromquelle beziehen, z. B. einer Brandmeldeanlage.
Diese Norm legt Anforderungen an akustische Signalgeber für zwei Typen von Umgebungsbedingungen fest, Typ A für die Anwendung in Gebäuden und Typ B für die Anwendung im Freien.
Diese Norm gilt nicht für:
a) Lautsprechereinrichtungen, die primär für die Aussendung von Alarmdurchsagen vorgesehen sind;
b) Statustongeber, die z. B. innerhalb von Brandmelderzentralen vorgesehen sind.
Der Zweck eines akustischen Signalgebers ist das Warnen von Personen in einem Gebäude oder in dessen Nähe bei Auftreten eines Brandes, um diesen Personen zu ermöglichen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Norm berücksichtigt, dass sich die genauen Anforderungen an das akustische Feueralarmsignal, d. h. Frequenzbereich, zeitliche Verlaufsform und Ausgangspegel, nach der Art der Installation, nach vorhandenem Risikotyp und entsprechend einzuleitender Maßnahmen, nach anderen als für Feueralarm verwendeten Notalarmsignalen (siehe z. B. EN 457) und nach den nationalen Unterschieden in Brauchtum und Praxis unterscheiden. Die sich daraus ergebende Norm enthält deshalb ein grundsätzliches Verfahren für die Prüfung der Betriebstauglichkeit von akustischen Signalgebern auf Basis der Spezifikationen der Hersteller, und nicht die Aufstellung allgemeiner Anforderungen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch ISO 8201:1987 "Akustik - Akustisches Notsignal für Räumung", in der die zeitlichen Verlaufsformen und die geforderten Schalldruckpegel für akustische Notfallevakuierungssignale festgelegt worden sind.
In Brandmeldeanlagen werden akustische Sprachsignalgeber als Alarmierungseinrichtungen für die Warnung der in einem Gebäude befindlichen Personen im Brandfall verwendet, wobei eine Kombination von Achtungssignal und zweckbestimmte Sprachdurchsagen genutzt wird.